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KOSTENÜBERNAHME
Osteopathie stellt keine Regelleistung der Krankenkassen dar.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Kosten und Kostenübernahme finden Sie hier.
PATIENTEN DER
GESETZLICHEN KRANKENKASSEN
Um sicher zugehen, in welchem Ausmaß Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt bzw. sich an den Kosten beteiligt, empfehle ich Ihnen, persönlich bei Ihrer Krankenversicherung nach zu fragen.
Jedoch erstattet ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen anteilig die Behandlungskosten – siehe: osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
PATIENTEN DER PRIVATEN KRANKENKASSEN / ZUSATZVERSICHERUNG
STORYTELLING
Die Berechnung der Behandlungskosten erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Kosten werden in der Regel in voller Höhe von den privaten Versicherungen und Beihilfestellen übernommen. Jedoch empfehle ich Ihnen, vorab persönlich bei Ihrer Krankenversicherung nach zu fragen.

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